Ohrkorrektur
Die Form der Ohren ist bei allen Menschen individuell, oft sind die Ohren ungleich groß. Eine Korrektur der Ohren kann durch angeborene Fehlstellungen, überproportionale Größe der Ohren oder eine sonstige Formveränderung notwendig werden.
Sehr oft sind Kinder ab 6 Jahren betroffen, die aufgrund ihrer großen oder abstehenden Ohren oft gehänselt werden.
Ohrkorrektur bei Kindern
Eine Korrektur kann bereits ab dem 6. Lebensjahr vorgenommen werden, da die Ohren zu diesem Zeitpunkt schon ausgewachsen sind.
Eine Ohrenanlegeplastik wird für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, bei medizinischer Indikation, von den Kassen übernommen.
Ohrkorrektur bei Erwachsenen
Ab dem 14. Lebensjahr gilt diese aber als reine ästhetische Operation und wird von den Kassen generell nicht übernommen.
- Ohrenkorrekturen sind bei Kindern bereits ab dem Schulalter möglich.
- Bis zum 14. Lebensjahr zahlen die Krankenkassen diese Operation.
- Ab dem 14. Lebensjahr gilt die Ohrkorrekur als reine ästhetische OP.
- Behandlung von zu großen, abstehenden und von der Form abweichenden Ohren
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In der Regel erfolgt die Ohrenkorrektur über einen Schnitt an der Ohrmuschel
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Eingerissene Ohrläppchen
Das regelmäßige Tragen von schwerem Ohrschmuck oder die Verwendung von Plugs oder Tunnels können das Ohrloch ausdehnen. Durch einen zusätzlichen Zug, z.B. durch Hängenbleiben, kann es zu einem teilweisen oder vollständigen Ohrlochausriss führen.
Durch eine spezielle OP-Technik werden eingerissene Ohrlöcher wieder rekonstruiert. Nach der Stabilsation und einem erfolgreichen Heilungsverlauf der Ohrlöcher, können wieder neue Ohrringe gestochen werdenn.
Ablauf
In der Regel erfolgt eine Ohrenkorrektur aber über einen Schnitt an der Ohrmuschel. Damit
Die wichtigsten Fakten zur Ohrkorrektur